Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-08
Kurzfassung
Diese AGB regeln den Rahmen unserer Zusammenarbeit — sowohl für einzelne Engagements als auch für Jahresabonnements. Konkrete Leistungen und Preise hältst du im einzelnen Scope-Vertrag fest, der per OTP-gesicherter Signatur abgeschlossen wird.
§ 1 — Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der IJONIS UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „IJONIS") und dem Kunden über autonome Penetrationstests und damit verbundene Leistungen, die unter der Marke „DeepMantis" (deepmantis.io) erbracht werden.
Vollständige Pflichtangaben zu IJONIS (Anschrift, Geschäftsführung, Registrierung) finden Sie in unserem Impressum.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IJONIS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn IJONIS in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden eine Leistung vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB findet nicht statt.
§ 2 — Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Gegenstand der vertraglichen Leistungen von IJONIS sind autonome Penetrationstests gegen vom Kunden definierte Ziele (insbesondere Webanwendungen, APIs und Cloud-Konfigurationen) im Rahmen der DeepMantis-Plattform-Methodik sowie damit verbundene Beratungs- und Reporting-Leistungen.
Die im Rahmen eines Engagements zu erbringenden Leistungen umfassen typischerweise:
- Bericht mit identifizierten Schwachstellen, Reproduktionsschritten, Business-Impact-Bewertung sowie Remediation-Empfehlungen;
- Reproduktionen der gefundenen Schwachstellen in dem im Scope-Vertrag vereinbarten Detailgrad;
- Re-Tests nach Remediation-Maßnahmen des Kunden in dem im Scope-Vertrag vereinbarten Umfang.
Konkrete Leistungsumfänge — insbesondere Tier-Auswahl, Anzahl der Re-Tests, Lieferzeiten (Turnaround), zusätzliche Beratungsleistungen sowie etwaige Sonderleistungen — werden ausschließlich im jeweiligen Scope-Vertrag (siehe § 3) zwischen den Parteien vereinbart.
Keine Garantie auf Vollständigkeit: Penetrationstests sind ihrer Natur nach Best-Effort-Leistungen gegen den jeweils definierten Scope. IJONIS schuldet die fachgerechte Durchführung der Tests nach dem Stand der Technik und nach der DeepMantis-Methodik, jedoch keinen bestimmten Erfolg und insbesondere keine Garantie, sämtliche bestehenden Schwachstellen aufzudecken. Eine Beweislastumkehr für nicht aufgedeckte Schwachstellen ist ausgeschlossen.
§ 3 — Vertragsschluss und Scope-Vertrag
Diese AGB bilden den Mantel- bzw. Rahmenvertrag zwischen den Parteien. Jeder einzelne Penetrationstest-Auftrag (nachfolgend „Engagement") wird durch einen separaten „Scope-Vertrag" auf Basis dieser AGB zwischen den Parteien geschlossen. Im Scope-Vertrag werden insbesondere geregelt: Leistungsumfang, Zielsysteme (in-scope / out-of-scope), Tier-Auswahl, Lieferzeiten, Vergütung sowie engagement-spezifische Mitwirkungspflichten.
Der Vertragsschluss erfolgt mit Unterzeichnung des Scope-Vertrags durch eine vertretungsberechtigte Person des Kunden über das DeepMantis-Onboarding-Portal. Die Signatur erfolgt als OTP-gesicherte getippte Unterschrift mit kryptographischem SHA-256-Audit-Hash sowie zeitstempel- und IP-basiertem Audit-Trail. Die Parteien erkennen diese Form der elektronischen Unterzeichnung als rechtsverbindlich gemäß § 127 Abs. 2 BGB an.
Mit Unterzeichnung des Scope-Vertrags bestätigt der Kunde verbindlich:
- seine Berechtigung zur Beauftragung der vereinbarten Leistungen, insbesondere die interne Genehmigung durch eine zur Beauftragung befugte Person;
- das Eigentum oder die alleinige Kontrolle über sämtliche im Scope aufgeführten Systeme bzw. das Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse Dritter (siehe § 4);
- seine Kenntnis dieser AGB sowie sein ausdrückliches Einverständnis mit deren Geltung für das jeweilige Engagement.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem Scope-Vertrag haben die Regelungen des Scope-Vertrags Vorrang, soweit dort ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
§ 4 — Mitwirkungspflichten und Berechtigungen des Kunden
Der Kunde garantiert ausdrücklich seine Berechtigung zur Beauftragung der vereinbarten Penetrationstests sowie das Eigentum oder die alleinige Kontrolle über sämtliche im Scope aufgeführten Systeme.
Der Kunde stellt sicher, dass von Dritten betriebene oder gehostete Systeme (z.B. Cloud-Provider, SaaS-Anbieter, externe Hoster, gemeinsam genutzte Infrastruktur) nur dann in den Scope aufgenommen werden, wenn die jeweils erforderliche ausdrückliche Erlaubnis des Dritten vorliegt. Der Kunde stellt diese Erlaubnis auf Anforderung von IJONIS in schriftlicher oder Textform zur Verfügung. Der Kunde stellt IJONIS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unzureichenden Erlaubnis entstehen.
Der Kunde wirkt nach Treu und Glauben am Engagement mit. Er ist insbesondere verpflichtet:
- zeitgerecht und vollständig sämtliche für die Durchführung notwendigen Informationen bereitzustellen — insbesondere Scope-Definitionen, Zugangsdaten (sofern vorgesehen), Hinweise auf fragile Systeme, Wartungsfenster und Black-out-Phasen;
- eine fachlich und entscheidungsbefugte Ansprechperson für die Dauer des Engagements zu benennen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen;
- IJONIS unverzüglich über Änderungen am Scope, an der Verfügbarkeit von Zielsystemen oder über sicherheitskritische Vorfälle während des Engagements zu informieren;
- geeignete Backup- und Rollback-Maßnahmen für die Zielsysteme bereitzuhalten, soweit dies aufgrund der Art der getesteten Systeme angezeigt ist.
Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungs- oder Berechtigungspflichten nach diesem § 4, ist IJONIS berechtigt, das betroffene Engagement auszusetzen oder fristlos zu beenden. Der Kunde haftet IJONIS für sämtliche aus solchen Verstößen entstehenden Schäden, einschließlich der Inanspruchnahme durch Dritte.
§ 5 — Leistungserbringung durch IJONIS
IJONIS testet ausschließlich gegen den im jeweiligen Scope-Vertrag autorisierten Umfang. Tests außerhalb des autorisierten Scopes finden nicht statt.
Die Tests erfolgen nach der öffentlich dokumentierten DeepMantis-Methodik (im Engagement-Onboarding-Portal einsehbar; eine öffentlich verlinkte Methodik-Seite unter /de/methodology wird in einem späteren Update verfügbar gemacht). IJONIS verpflichtet sich, die Tests nach dem Stand der Technik und nach den im Bereich der professionellen Penetrationstest-Dienstleister anerkannten fachlichen Standards durchzuführen.
Test-Ethik: Tests werden, soweit mit dem Testziel vereinbar, nicht-destruktiv durchgeführt. IJONIS verpflichtet sich insbesondere:
- den Datenzugriff auf das zu beschränken, was zum Nachweis der jeweiligen Schwachstelle erforderlich ist — in der Regel Boundary-Mapping (Strukturen, Schemata, Metadaten, Zugriffspfade), bei Bedarf ergänzt um gezielte, mengenmäßig minimierte Stichproben zur Belegung der Sensitivität (z.B. zur Klassifikation als personenbezogene Daten, Zahlungs- oder Gesundheitsdaten). Der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Schwachstelle und wird im Bericht dokumentiert;
- keine Persistenzmechanismen (z.B. Backdoors, dauerhafte Implants) auf Zielsystemen zu hinterlassen;
- keine Lateral-Movement-Aktivitäten außerhalb des autorisierten Scopes durchzuführen;
- sämtliche Test-Artefakte (z.B. temporäre Dateien, Test-Accounts) nach Abschluss des Engagements zu dokumentieren und auf Wunsch des Kunden zu entfernen.
Datenhandhabung bei Tests: Sämtliche im Rahmen eines Engagements eingesehenen oder abgerufenen Kundendaten werden vertraulich nach § 8 dieser AGB behandelt. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Schwachstellenanalyse, der Erstellung des Berichts und der dortigen Belegführung verarbeitet, in den unter /de/legal/privacy aufgeführten EU-Regionen unserer Auftragsverarbeiter gespeichert, verschlüsselt übertragen und spätestens 90 Tage nach Auslieferung des Berichts gelöscht. Eine frühere Löschung erfolgt auf schriftliche Aufforderung des Kunden. Eine Nutzung der Daten zum Training von KI-Modellen oder zu anderen, nicht engagement-bezogenen Zwecken findet nicht statt; methodische Erkenntnisse (siehe § 8 Abs. 4) werden ausschließlich anonymisiert und ohne kundenidentifizierbare Inhalte verwertet.
Die Lieferung des Berichts erfolgt innerhalb der im Scope-Vertrag vereinbarten Frist (Standard je nach Tier zwischen 2 und 10 Werktagen nach Abschluss der Testphase). Verzögerungen aufgrund unvollständiger Mitwirkung des Kunden (§ 4) gehen nicht zu Lasten von IJONIS.
§ 6 — Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Scope-Vertrag vereinbarten Festpreis. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit im Scope-Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen netto innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist IJONIS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Geschäfte zwischen Unternehmern zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist IJONIS nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen — auch aus anderen Scope-Verträgen mit demselben Kunden — bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen IJONIS ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Abonnement-Vergütungen richten sich nach § 6a.
§ 6a — Abonnement-Engagements
(1) Abonnement-Modell. Alternativ zur engagement-basierten Beauftragung gemäß § 3 bietet IJONIS Jahresabonnements für die DeepMantis-Plattform in gestaffelten Servicestufen an. Die Abonnement-Tiers — einschließlich monatlicher Vergütung, eingeschlossenem Testumfang (Zielanzahl, Re-Test-Frequenz, Beratungsstunden) sowie etwaiger Nutzungsobergrenzen — werden im jeweiligen Abonnement-Scope-Vertrag festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich auf eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten; die Vergütung wird vollständig im Voraus in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.
(2) Vertragsschluss und Berechtigung. Abonnement-Verträge werden über dasselbe OTP-gesicherte Signaturverfahren wie in § 3 beschrieben geschlossen. Abonnements stehen ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung; § 1 Absatz 4 gilt entsprechend.
(3) Keine Erstattung; eng begrenzte Ausnahmen. Abonnement-Vergütungen sind bei kundenseitig initiierter Kündigung, bei Kündigung aus vom Kunden zu vertretendem Grund sowie bei nur teilweiser Zufriedenheit weder ganz noch teilweise erstattungsfähig. Eine anteilige Rückerstattung der ungenutzten Abonnement-Laufzeit wird ausschließlich gewährt, wenn (a) IJONIS das Abonnement aus einem nicht vom Kunden zu vertretenden Grund kündigt oder (b) die DeepMantis-Plattform während der Abonnement-Laufzeit trotz vollständiger Mitwirkung des Kunden für mehr als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage wesentlich nicht verfügbar ist. Weitergehende Erstattungsmechanismen werden nicht angeboten.
(4) Tier-Upgrade während der Laufzeit. Der Kunde kann während der laufenden Abonnement-Laufzeit durch Unterzeichnung eines Upgrade-Scope-Vertrags auf eine höhere Tier-Stufe wechseln. Die Upgrade-Vergütung berechnet sich aus der Differenz zwischen dem monatlichen Tarif der neuen und der bisherigen Tier-Stufe, multipliziert mit der Anzahl der zum Zeitpunkt des Upgrades verbleibenden Monate, und wird zum Upgrade-Datum in Rechnung gestellt. Das Ende der Abonnement-Laufzeit bleibt unverändert; der erweiterte Leistungsumfang gilt ab dem Upgrade-Datum. Downgrades während der laufenden Laufzeit sind ausgeschlossen; ein Downgrade wird ausschließlich zu Beginn der nächsten Abonnement-Laufzeit wirksam. Übersteigt der tatsächliche Bedarf des Kunden den Umfang der höchsten verfügbaren Tier-Stufe, werden zusätzliche Leistungen als separate Scope-Verträge gemäß § 3 zu den jeweils geltenden Standardpreisen von IJONIS beauftragt.
(5) Verlängerung und Preisänderungen. Abonnements verlängern sich nicht automatisch. Eine Verlängerung erfordert die Unterzeichnung eines neuen Abonnement-Scope-Vertrags vor Ablauf der laufenden Laufzeit; wird kein Verlängerungsvertrag unterzeichnet, endet die Leistung mit Ablauf der Laufzeit. IJONIS kann für jede Verlängerungsperiode abweichende Preise festlegen und teilt dem Kunden Änderungen des Verlängerungstarifs mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform mit. Dem Kunden steht es frei, das Abonnement zum mitgeteilten Tarif zu verlängern oder auslaufen zu lassen.
(6) Aussetzung und außerordentliche Kündigung bei Pflichtverletzung. Befindet sich der Kunde mit einer Abonnement-Zahlung für mehr als vierzehn (14) Tage in Verzug, ist IJONIS berechtigt, nach weiterer schriftlicher Mahnung mit einer Frist von sieben (7) Tagen den Zugang zum Abonnement bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen; die Abonnement-Laufzeit läuft während der Aussetzung weiter. Bei einer wesentlichen Pflichtverletzung des Kunden — insbesondere Verstößen gegen § 4 (Berechtigungs- und Mitwirkungspflichten), Aufnahme nicht autorisierter Systeme in den Scope oder Verstößen gegen § 8 (Vertraulichkeit) — kann IJONIS das Abonnement unverzüglich aussetzen und, bei Nichtbehebung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung, das Abonnement ohne Anspruch auf Rückerstattung kündigen.
(7) Übertragbarkeit. Eine Abtretung des Abonnements durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IJONIS. Im Zusammenhang mit einer echten Fusion, Übernahme oder Veräußerung des im Wesentlichen gesamten Geschäftsbetriebs oder der Vermögenswerte des Kunden wird die Zustimmung nicht unbillig verweigert, sofern das übernehmende Unternehmen sämtliche Pflichten aus dem Abonnement ausdrücklich übernimmt und die Berechtigungsanforderungen gemäß § 4 erfüllt.
§ 7 — Haftung
(1) Die Haftung von IJONIS ist auf die im konkreten Engagement vereinbarte Vergütung beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(2) IJONIS haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Geschäftsunterbrechung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Die Haftungsbeschränkungen in Absatz (1) und (2) gelten nicht für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
- schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- arglistige Täuschung;
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG);
- die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(4) IJONIS haftet nicht für Schäden, die aus einer fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Scope-Definition durch den Kunden, aus Verstößen des Kunden gegen § 4 dieser AGB oder aus dem Fehlen erforderlicher Erlaubnisse Dritter (§ 4 Abs. 2) entstehen.
(5) Penetrationstests können in seltenen Fällen unbeabsichtigte Auswirkungen auf getestete Systeme haben. Der Kunde trägt das Risiko für vor dem Test nicht angekündigte Wartungsfenster, für nicht als fragil markierte Systeme, sowie für die Bereithaltung geeigneter Backup- und Rollback-Mechanismen seinerseits (§ 4 Abs. 3).
(6) Soweit die Haftung von IJONIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von IJONIS.
§ 8 — Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere: Scope-Definitionen, Identitäten und Konfigurationen von Zielsystemen, Findings und Schwachstellendetails, Reproduktionsschritte, Berichte, technische Architekturen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung.
(3) IJONIS speichert Engagement-Artefakte (Berichte, Reproduktions-Daten, Audit-Logs) gemäß den in der Datenschutzerklärung dokumentierten Aufbewahrungsfristen. Auf schriftliches Verlangen des Kunden werden Engagement-Daten vor Ablauf der Frist gelöscht, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten — insbesondere § 257 HGB und § 147 AO — entgegenstehen.
(4) Klarstellung Methodik-Lernen. Aggregierte und anonymisierte Erkenntnisse zu Angriffsmustern, Schwachstellenklassen und deren statistischer Häufigkeit darf IJONIS zur Verbesserung der DeepMantis-Plattform und der zugrundeliegenden Methodik nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden, einzelne Engagements oder einzelne Zielsysteme möglich sind. Konkrete Findings, Berichte, Reproduktionen, Zielsystem-Identitäten und alle anderen kundenspezifischen Inhalte bleiben strikt vertraulich und werden ausdrücklich NICHT für Plattform-Verbesserung, Modell-Training, öffentliche Veröffentlichungen oder Marketing-Zwecke verwendet.
(5) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- der empfangenden Partei vor dem Empfang nachweislich bereits bekannt waren;
- allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein zugänglich werden;
- der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht offenbart wurden; oder
- von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt wurden.
(6) Bei behördlich oder gerichtlich angeordneter Offenlegung informiert die offenlegende Partei die jeweils andere Partei rechtzeitig vor der Offenlegung, soweit dies rechtlich zulässig ist, damit die andere Partei geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen kann.
§ 9 — Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Marketing-Website und dem Onboarding-Prozess ist in unserer Datenschutzerklärung geregelt.
Für Verarbeitungen, die während eines aktiven Engagements über die DeepMantis-Plattform stattfinden, schließen die Parteien zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Den AVV stellt IJONIS auf schriftliche Anfrage unter ops@deepmantis.io zur Verfügung.
§ 10 — Vertragsdauer und Kündigung
Engagement-Verträge enden grundsätzlich mit der vollständigen Lieferung des im Scope-Vertrag vereinbarten Berichts und gegebenenfalls vereinbarter Re-Tests, sofern im Scope-Vertrag keine längere Laufzeit (z.B. periodische Engagements, Retainer-Modelle) vereinbart wurde. Laufzeit, Verlängerung und Beendigung von Abonnements richten sich nach § 6a.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen § 4 dieser AGB durch den Kunden;
- Zahlungsverzug des Kunden trotz vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung;
- Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien oder Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse;
- erheblicher Verletzung der Geheimhaltungspflichten nach § 8.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
§ 11 — Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, sowie nicht von der betroffenen Partei zu vertretende Ausfälle wesentlicher Internet- oder Cloud-Provider-Dienste.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt. Beide Parteien werden sich anschließend nach Treu und Glauben um eine angemessene Anpassung des Vertrags bemühen.
§ 12 — Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. IJONIS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechts / CISG).
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Schrift- und Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Scope-Verträge bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Kein Verzicht: Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts aus diesen AGB stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
Abtretung: Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesen AGB durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IJONIS, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.